Info: Austritt eines Mitbruders aus dem Benediktinerkloster Engelberg
Das Benediktinerkloster Engelberg wurde am 16. Februar 2024 schriftlich über den Austritt eines Mitbruders informiert. Die entsprechenden kirchenrechtlichen Schritte wurden umgehend eingeleitet. Austritt eines Mitbruders aus einem Orden ist ein übliches Vorgehen und hat es in der Vergangenheit immer wieder gegeben. Nicht üblich ist, wenn wie im vorliegenden Fall von der aus eigenem Wunsch aus dem Kloster austretenden Person eine mediale Kampagne lanciert wird. Zu den bisher bekannten Punkten nimmt das Benediktinerkloster Engelberg wie folgt Stellung:
[Strafanzeige]
Bis zum heutigen Zeitpunkt hat das Benediktinerkloster Engelberg keine Kenntnisse über den Eingang einer Strafanzeige oder Zivilklage.
[Materielles]
Sämtliche von der Gegenpartei gemachten Aussagen werden vollumfänglich bestritten. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, auch der Gegenpartei, des Datenschutzes und des Berufsgeheimnisses kann zu den einzelnen Aussagen keine Stellung bezogen werden.
[Austrittsprozess und Entschädigung]
Mönche, die aus der Gemeinschaft des Benediktinerklosters Engelberg austreten möchten, werden nicht daran gehindert und bis zum offiziellen Austritt im ausreichenden Masse finanziell unterstützt. Auch werden [zusätzlich zur monatlichen Barauszahlung] die Lebensunterhaltskosten wie [u.a.] Krankenkasse, AHV oder Telefon und deren Gebühren bis zum Vollzug des Austritts weiterhin übernommen. Dieser Austrittsprozess kann dabei auch bei Austritten, die von Mönchen selbst initiiert werden, mehrere Monate dauern.
Für jedes Mitglied der Klostergemeinschaft wird – so lange es Mitglied ist, d.h. bis zum Vollzug des Austritts – eine mehrfach höhere Einzahlung als der Minimalansatz an AHV eingezahlt. Ebenso erhalten aus dem Kloster austretende Mitglieder ihr gesamtes eingebrachtes Vermögen verzinst zurück, und es wird eine Entschädigung für entgangene Pensionskasseneinzahlungen ausbezahlt. Entsprechende Angebote des Benediktinerklosters Engelberg an Austretende bemessen sich jeweils in der Höhe an den Sozialversicherungsleistungen für einen durchschnittlichen, handwerklich tätigen Klostermitarbeiter sowie der Dauer der Mitgliedschaft bis Vollzug des Austritts. Anfallende Kosten für eine branchenspezifische Weiterbildung würden vom Benediktinerkloster zudem angeboten und übernommen, sofern die aus der Gemeinschaft austretende Person von diesem Angebot Gebrauch machen will.
[Vertrauliche Dokumente / Internas]
Abschliessend wird darauf hingewiesen, dass der [verschiedenlich] angesprochene Visitationsbericht ein internes, vertrauliches und damit nicht für die Öffentlichkeit bestimmtes Dokument ist, welches inmitten der tiefsten Coronakrise [im Januar 2021] entstand. In einer Zeit, in welcher es allgemein zu erheblichen gesellschaftlichen Reibereien kam, welche auch nicht von der Gemeinschaft Halt gemacht haben. Diese Thematik wurde seither in der Gemeinschaft des Benediktinerkloster Engelberg aufgearbeitet.